Planungsgeschichte
Wolf Basel basiert auf einem langjährigen, breit abgestützten Planungsprozess. Zahlreiche Akteure, darunter die beiden Basler Halbkantone, die Stadt Basel, Quartierorganisationen, Umweltverbände und die Öffentlichkeit, haben sich an der Planung des neuen Stadtquartiers beteiligt.
Der Startschuss fiel 2013, als die SBB und die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft die «Gesamtperspektive – Bahnzukunft Region Basel» vereinbarten. Darin wurde deutlich, dass in der Region verschiedene Flächen der SBB Umnutzungspotenzial aufweisen, so auch das Gebiet Wolf. Dort ist es die Verlagerung des internationalen Güterumschlags in das Gateway Basel Nord, welche die Neuinterpretation des Areals ermöglicht.
In der Folge wurden vier Planungsteams beauftragt, das Entwicklungspotenzial des Wolf-Areals zu untersuchen. Das Richtprojekt basiert auf den beiden Vorschlägen der Architekten Christ & Gantenbein und EM2N aus dem Jahr 2017. Ausgehend vom Richtprojekt entwickelten die Planungspartner ein städtebauliches Konzept. Das städtebauliche Konzept ist das Bekenntnis der Planungspartner zu den wesentlichen Eckwerten des Richtprojekts als Grundlage für die Nutzungsplanung und Leitlinie für die weitere Entwicklung von Gebäuden, Freiräumen, Erschliessungsmassnahmen und Infrastrukturprojekten. Zudem dient das städtebauliche Konzept als Grundlage für Planungen ausserhalb des Perimeters.
Richtprojekt und städtebauliches Konzept mündeten schliesslich in den Bebauungsplan. Dieser wurde im Frühjahr 2023 vom Grossen Rat beinahe einstimmig gutgeheissen und erlangte kurz darauf Rechtskraft.
Preisgünstiges Wohnen
Die SBB will rund die Hälfte ihrer Wohnungen preisgünstig anbieten. Auf dieses Ziel arbeitet sie hin, indem sie selbst preisgünstige Wohnungen baut oder durch Abgabe im Baurecht ermöglicht. So leistet die SBB einen Beitrag zu mehr preisgünstigem Wohnraum in den Städten und schafft gleichzeitig vielfältige und lebendige Quartiere.
Auf Wolf Basel wird ein Drittel der rund 590 Wohnungen preisgünstig sein. Die SBB vergibt zwei Baufelder in der Grösse von rund 1’205 und 1’235 Quadratmetern mit einer Bruttogeschossflächen von rund 8’300 respektive 12’315 Quadratmetern im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger.